Äquivalenzinteresse - definitie. Wat is Äquivalenzinteresse
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Wat (wie) is Äquivalenzinteresse - definitie


Äquivalenzinteresse         
Das Äquivalenzinteresse ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Rechtswissenschaft. Als Äquivalenzinteresse wird das Interesse eines Vertragspartners an der Einhaltung der Leistungspflichten bezeichnet, wie sie sich aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis ergeben.